Hundeführerschein

(Sachkundenachweis für Hundeführer)

Seit Juli 2013 müssen Hundebesitzer in Niedersachsen einen „Sachkundenachweis“ erbringen, dass sie in der Lage sind, einen Hund zu halten und ihn stets im Griff haben. Der Hundeführerschein ist für alle Hundehalter verpflichtend, die ihren Hund nach dem 1. Juli 2011 angeschafft haben, unabhängig von der Rasse.

Wir sind von der Tierärztekammer Schleswig-Holstein zertifiziert und von der Tierärztekammer Niedersachsen anerkannt worden. Das bedeutet, dass wir sowohl den niedersäsischen Hundeführerschein (Hundehalterprüfung Niedersachsen) als auch den sogenannten D.O.Q.-Test 2.0 abnehmen dürfen. Selbstverständlich bereiten wir Euch in unseren Kursen auf das erfolgreiche Bestehen des Hundeführerscheins vor.

Die Hundeführerschein-Prüfung besteht aus einem Praxis- und einem Theorieteil. Die Themen sind unter anderem: Hundehaltung, Tierschutzbestimmungen, Physiologie, Leinenführigkeit, Grundgehorsam und Sozialverhalten.

Der theoretische Teil der Prüfung muss vor der Anschaffung des Hundes erfolgen und besteht aus 35 Multiple-Choice-Fragen. Die theoretische Prüfung kostet 60 Euro. Ein Termin kann jederzeit flexibel mit uns vereinbart werden.

Der praktische Teil muss  vom Hundebesitzer innerhalb des ersten Jahres nach dem Hundekauf abgelegt werden. Die Kosten für den praktischen Teil belaufen sich auf 70 Euro. Optional bieten wir auch monatlich einen Probelauf an, welcher 15 Euro kostet. Beim Probelauf können Fragen gestellt werden, wir gehen gemeinsam eine mögliche Strecke der Prüfung ab und erklären euch, worauf wir als Prüfer bei der Prüfung besonders achten und was wichtig ist. Außerdem bekommt ihr eine Einschätzung ob ihr mit eurem Hund die Prüfung bestehen würdet oder woran ihr noch arbeiten solltet.

Termine für den theoretischen Teil vergeben wir individuell.

Die nächste praktische Prüfung findet am 11.03.2024 um 18:30 Uhr statt.

Der nächste Probelauf findet am 04.03.2024um 18:30 Uhr statt.

Bei Bedarf gerne melden

Befreit von der Hundeführerschein Pflicht in Niedersachsen sind jene Hundebesitzer, die in den vergangenen zehn Jahren mindestens zwei Jahre durchgehend einen Hund ohne Probleme gehalten haben, sowie Tierärzte und Tierheimbetreiber, Jäger, die erfolgreich eine Brauchbarkeitsprüfung mit ihrem Jagdhund abgelegt haben, Personen mit einem Blindenführhund oder einen Behindertenbegleithund sowie Diensthundeführer des öffentlichen Rechts.

Zu beachten:

  • Einzelne Familienmitglieder benötigen keinen eigenen Hundeführerschein, um etwa mit dem Hund spazieren zu gehen. Die Haftung übernimmt jedoch der eingetragene Halter.
  • Verlassen Familienangehörige, die keine Halter sind, so zum Beispiel Kinder, den Haushalt und möchten einen Hund halten, so müssen diese Personen als Neuhundehalter im Besitz eines Sachkundenachweises sein und diesen gegebenenfalls ablegen.
  • Verstirbt der rechtmäßige Hundehalter und der Hund wird von Angehörigen (z.B. Partner, Kind) übernommen, muss auch diese Person den Sachkundenachweis erbringen.

Zudem müssen Hundehalter seit 1. Juli 2013 ihre Hunde in einem kostenpflichtigen zentralen Hunderegister melden.